Die Original
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Elnett 816005271 Abt. D
Elypse 816000575 Abt. D
Funkenprinzessin 818103073 Abt. D
Las Wega 816028674 Abt. B
Warga 816019373 Abt. D
Unterteilung der Zuchtbücher
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Absatz 2 e)
Hengstbuch I
Stutbuch I
Vorbuch
Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Absatz 2 e) und f)
Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet.
Eintragungsmerkmale:
1. Typ (Rasse- und Geschlechtstyp)
2. Körperbau
3. Korrektheit des Ganges
4. Schritt
5. Trab
Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)
7. Springen (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)
8. Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reit- und Fahrpony)
Die Eintragungsnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale.
Zuchtbuch für Hengste
Hengstbuch I
In das Hengstbuch werden Hengste eingetragen, die
- frühestens im 3. Lebensjahr sind,
- deren Mütter mindestens im Hauptbuch eingetragen sind,
- deren Vater, MV, MMV und MMMV Hengste sind, die im Hengstbuch bei Rottaler eines Zuchtverbandes eingetragen sind oder eingetragen werden können,
- die aus der populationseigener Nachzucht stammen, gegebenenfalls kann auf Hengste die aus indirekter Linie verwandten Populationen stammen zurückgegriffen werden,
- Hengst, die noch keine Leistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung ein getragen werden, dass die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres abgelegt wird,
- Die Bewertungskommission kann diese Fristen im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern,
Die Einstufung der eingetragenen Hengste in weitergehende Verbandsabteilungen Prädikatshengste, Prämienhengste und Elitehengste ist möglich.
Zuchtbücher für Stuten
Stutbuch I
Es werden Stuten eingetragen, die:
- dem Zuchtziel (mind. 25 % Rottaler Blutführung über die Mutterlinie) entsprechen,
- die im Jahr der Eintragung frühestes 3-jährig sind,
- deren Vater, MV, MMV und MMMV Hengste sind, die im Hengstbuch I eines ZV eingetragen sind oder eingetragen werden können,
die in der Bewertung der äußeren Erscheinung nach § 8 ZVO (FN) mind. die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Teilkriterium unterschritten werden darf.
Vorbuch
Es werden Stuten eingetragen, die
- im Jahr der Eintragung frühestens 3-jährig sind,
- dem Zuchtziel (mind. 25 % Rottaler Blutführung über die Mutterlinie) entsprechen,
- weniger als 4 Elterngenerationen nachweisen können,
- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung nach § 8 ZVO (FN) mind. die Gesamtnote 5,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 4,0 in keinem Teilkriterium unterschritten werden darf,
- die von einwandfreiem Charakter sind und dies durch einen Wesenstest nachweisen (siehe § 23.4 Brennordnung),
- Jungstuten, die die Voraussetzungen der Abstammung erfüllen, jedoch nicht die Anforderungen an die äußere Erscheinung, können nach dem dritten gut bewerteten Fohlen in das Hauptbuch eingetragen werden.
Der Wesentest ist eine Gehorsamsprüfung mit mehreren Stationen, bei der im Punktesystem Umgänglichkeit, Temperament und Gehorsam der Pferde an der Hand bewertet werden (Trailparcours). Zusätzlich müssen die Pferde auf Fahr- oder Reiteignung geprüft werden in Anlehnung an die Reitpferdeprüfung und Fahrpferdeeignungsprüfung gemäß LPO (Gesamtnote 6,0 und besser).
Von Teilen des Wesenstestes und der Prüfungen kann der Zuchtausschuss in gegründeten Fällen Ausnahmen genehmigen. Als Wesentest wird auch eine Leistungsprüfung auf Station mit der Gesamtnote 6,0 und besser gewertet, wobei die Note Charakter und Umgänglichkeit mindestens 8,0 sein muss.
Ausstellung von Zuchtbescheinigungen
Für jedes Pferd, dessen Eltern in die Hauptabteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZVO als Abstammungsnachweis ausgestellt.
Besondere Bestimmungen bzgl. der Stuten- und Hengstleistungsprüfung
Die HLP für Rottaler zur Eintragung in das HBI entspricht der HLP für das Deutsche Reitpferd oder des schweren Warmblutes, ebenso analog die SLP. Über die Eintragung und die Schwelle zum Bestehen der Prüfung entscheidet der Zuchtausschuss.
Durch diese Förderung soll aus tierzüchterischen und landeskulturellen Gründen die heute in Bayern noch vorhandene, jedoch in ihrem Bestand gefährdete heimische Pferderasse Rottaler Pferd innerhalb der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bewahrt sowie eine ausreichende Zuchtbasis erhalten bzw. wieder neu aufgebaut werden.
1. Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen (Pferd)
2. Mittelherkunft: Bayern
3. Antragstellung und Information: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
- Abteilung Förderwesen, Fachrecht -
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 089/17800-201, Fax: 089/17800313
bis spätestens 15. Oktober des Jahres
4. Förderungsvoraussetzungen:
A: Züchter:
Mitglied im Landesverband bayerischer Pferdezüchter und im Besitz einer Hofstelle mit Betriebsgebäude in Bayern
B: Rottaler Pferd:
mind. 25 % Rottaler Blutführung
vier eingetragene Elterngenerationen
Vater im Hengst-, Mutter im Hauptstamm- oder Vorbuch
Stammbuchnachweis und Abstammungsbrand des Fohlens
Gewährleistung tierschutzgerechter Haltung
5. Förderung: inform einer einmaligen Haltungsprämie: 150 Euro für jedes im Zuchtbuch registrierte Fohlen